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A slightly dark but clearly visible road with bright white lane markings, leading into the
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Viavisuell Tadic

1. Offerten

Unsere Offerten sind 10 Tage gültig. Eine davon abweichende Gültigkeitsdauer wird in der Offerte

vermerkt. Die Offertpreise basieren auf Tagesarbeitszeiten. Für Nacht- und Wochenendarbeiten gelten

Zuschläge gemäss den gültigen Tarifen. Die Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer.

2. Preise

Installationskosten werden pauschal erhoben. In den Installationskosten sind unter anderem die Reisezeit

inklusive Fahrzeug und Anhänger bis zum Einsatzort, das Auf- und Abladen der Maschinen und

Werkzeuge sowie des Materials enthalten. Reinigung, Trocknungsarbeiten, unverschuldete Wartezeiten

sowie Nacht- und Wochenendzuschläge werden nach tatsächlich angefallenem Stundenaufwand

berechnet. Vormarkierungen und das Entfernen bestehender Markierungen werden nach Aufwand oder

gemäss vereinbartem Ausmass abgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Zusätzlich Arbeiten (Regie) werden pro Stunde abgerechnet: 150 CHF / h

3. Rechnungsstellung

Die Verrechnung der Arbeiten erfolgt nach effektivem Ausmass. Mehr- oder Mindermengen werden

gemäss der gültigen Preisliste angepasst.

4. Ausführung

Der Ausführungstermin wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Für

Termindiktate, die eine Ausführung innerhalb von 5 Arbeitstagen erfordern, wird ein Zuschlag von CHF

300.00 erhoben (bei einer Netto-Abrechnungssumme unter CHF 2’000.00).

5. Vormarkierung

Die Vormarkierung erfolgt gemäss den Vorgaben des Auftraggebers und muss von diesem oder seinem

Bevollmächtigten geprüft und bestätigt werden. Änderungen an fertigen Markierungen oder nach der

Abnahme werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.6. Reinigung und Absperrung

Das Freihalten, Reinigen und Absperren der zu markierenden Flächen obliegt dem Auftraggeber.

Zusätzliche Arbeiten unsererseits werden nach gültigem Tarif abgerechnet. Arbeiten in geschlossenen

Räumen setzen ausreichende Lüftungsmöglichkeiten sowie die Abwesenheit von Zündquellen voraus.

7. Wartezeiten und Behinderungen

Nicht durch uns verschuldete Wartezeiten und Verzögerungen (z. B. durch parkende Fahrzeuge oder

Witterungsbedingungen) werden gemäss geltenden Tarifen verrechnet. Bei erneuter Anfahrt entstehen

zusätzliche Installationskosten.

8. Material

Es kommen die in der Offerte aufgeführten Materialien zur Anwendung. Abweichende Wünsche des

Auftraggebers werden nach aktueller Preisliste berechnet.

9. Gewährleistung

Der Untergrund muss trocken, staub-, öl-, fett- und salzfrei sein. Die Gewährleistung beginnt spätestens

mit der provisorischen Abnahme oder der ersten Nutzung des Objekts. Jegliche Haftung für mittelbare

oder unmittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Besondere Bedingungen oder Anforderungen für spezielle

Untergründe (z. B. Beton, Naturstein, Kunststoff) müssen vertraglich festgehalten werden.

10. Ausschluss der Gewährleistung

• Lufttemperatur unter 5° C

• Relative Luftfeuchtigkeit über 75 %

• Nichtentfernung von Salzrückständen

• Feuchte Belagsoberflächen

• Markierungsarbeiten während der Wintermonate (November – März)

• Schäden durch Schneepflüge, Spikesreifen oder andere aussergewöhnliche Belastungen

11. Zahlung

Für Neukunden beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage netto.

12. Foto- und Referenznutzung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Viavisuell Tadic Fotos oder Videoaufnahmen der

ausgeführten Markierungsarbeiten (z. B. Parkplätze, Bodenmarkierungen, Flächen) zu Referenz- und

Werbezwecken verwenden und veröffentlichen darf, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien

oder in sonstigen Werbemitteln.

Es werden dabei keine identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht.

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