

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Viavisuell Tadic
1. Offerten
Unsere Offerten sind 10 Tage gültig. Eine davon abweichende Gültigkeitsdauer wird in der Offerte
vermerkt. Die Offertpreise basieren auf Tagesarbeitszeiten. Für Nacht- und Wochenendarbeiten gelten
Zuschläge gemäss den gültigen Tarifen. Die Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer.
2. Preise
Installationskosten werden pauschal erhoben. In den Installationskosten sind unter anderem die Reisezeit
inklusive Fahrzeug und Anhänger bis zum Einsatzort, das Auf- und Abladen der Maschinen und
Werkzeuge sowie des Materials enthalten. Reinigung, Trocknungsarbeiten, unverschuldete Wartezeiten
sowie Nacht- und Wochenendzuschläge werden nach tatsächlich angefallenem Stundenaufwand
berechnet. Vormarkierungen und das Entfernen bestehender Markierungen werden nach Aufwand oder
gemäss vereinbartem Ausmass abgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Zusätzlich Arbeiten (Regie) werden pro Stunde abgerechnet: 150 CHF / h
3. Rechnungsstellung
Die Verrechnung der Arbeiten erfolgt nach effektivem Ausmass. Mehr- oder Mindermengen werden
gemäss der gültigen Preisliste angepasst.
4. Ausführung
Der Ausführungstermin wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Für
Termindiktate, die eine Ausführung innerhalb von 5 Arbeitstagen erfordern, wird ein Zuschlag von CHF
300.00 erhoben (bei einer Netto-Abrechnungssumme unter CHF 2’000.00).
5. Vormarkierung
Die Vormarkierung erfolgt gemäss den Vorgaben des Auftraggebers und muss von diesem oder seinem
Bevollmächtigten geprüft und bestätigt werden. Änderungen an fertigen Markierungen oder nach der
Abnahme werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.6. Reinigung und Absperrung
Das Freihalten, Reinigen und Absperren der zu markierenden Flächen obliegt dem Auftraggeber.
Zusätzliche Arbeiten unsererseits werden nach gültigem Tarif abgerechnet. Arbeiten in geschlossenen
Räumen setzen ausreichende Lüftungsmöglichkeiten sowie die Abwesenheit von Zündquellen voraus.
7. Wartezeiten und Behinderungen
Nicht durch uns verschuldete Wartezeiten und Verzögerungen (z. B. durch parkende Fahrzeuge oder
Witterungsbedingungen) werden gemäss geltenden Tarifen verrechnet. Bei erneuter Anfahrt entstehen
zusätzliche Installationskosten.
8. Material
Es kommen die in der Offerte aufgeführten Materialien zur Anwendung. Abweichende Wünsche des
Auftraggebers werden nach aktueller Preisliste berechnet.
9. Gewährleistung
Der Untergrund muss trocken, staub-, öl-, fett- und salzfrei sein. Die Gewährleistung beginnt spätestens
mit der provisorischen Abnahme oder der ersten Nutzung des Objekts. Jegliche Haftung für mittelbare
oder unmittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Besondere Bedingungen oder Anforderungen für spezielle
Untergründe (z. B. Beton, Naturstein, Kunststoff) müssen vertraglich festgehalten werden.
10. Ausschluss der Gewährleistung
• Lufttemperatur unter 5° C
• Relative Luftfeuchtigkeit über 75 %
• Nichtentfernung von Salzrückständen
• Feuchte Belagsoberflächen
• Markierungsarbeiten während der Wintermonate (November – März)
• Schäden durch Schneepflüge, Spikesreifen oder andere aussergewöhnliche Belastungen
11. Zahlung
Für Neukunden beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage netto.
12. Foto- und Referenznutzung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Viavisuell Tadic Fotos oder Videoaufnahmen der
ausgeführten Markierungsarbeiten (z. B. Parkplätze, Bodenmarkierungen, Flächen) zu Referenz- und
Werbezwecken verwenden und veröffentlichen darf, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien
oder in sonstigen Werbemitteln.
Es werden dabei keine identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht.