top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Viavisuell Tadic

1. Offerten

Unsere Offerten sind 10 Tage gültig. Eine davon abweichende Gültigkeitsdauer wird in der Offerte vermerkt. Die Offertpreise basieren auf Tagesarbeitszeiten. Für Nacht- und

Wochenendarbeiten gelten Zuschläge gemäss den gültigen Tarifen. Die Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer.

2. Preise

Installationskosten werden pauschal erhoben. In den Installationskosten sind unter anderem die Reisezeit inklusive Fahrzeug und Anhänger bis zum Einsatzort, das Auf- und Abladen der Maschinen und Werkzeuge sowie des Materials enthalten. Reinigung, Trocknungsarbeiten, unverschuldete Wartezeiten sowie Nacht- und Wochenendzuschläge werden nach tatsächlich angefallenem Stundenaufwand berechnet. Vormarkierungen und das Entfernen bestehender Markierungen werden nach Aufwand oder gemäss vereinbartem Ausmass abgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Zusätzlich Arbeiten (Regie) werden pro Stunde abgerechnet: 150 CHF / h

3. Rechnungsstellung

Die Verrechnung der Arbeiten erfolgt nach effektivem Ausmass. Mehr- oder Mindermengen werden gemäss der gültigen Preisliste angepasst.

4. Ausführung

Der Ausführungstermin wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Für Termindiktate, die eine Ausführung innerhalb von 5 Arbeitstagen erfordern, wird ein Zuschlag von CHF 300.00 erhoben (bei einer Netto-Abrechnungssumme unter CHF 2’000.00).

5. Vormarkierung

Die Vormarkierung erfolgt gemäss den Vorgaben des Auftraggebers und muss von diesem oder seinem Bevollmächtigten geprüft und bestätigt werden. Änderungen an fertigen Markierungen oder nach der Abnahme werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

6.Reinigung und Absperrung

Das Freihalten, Reinigen und Absperren der zu markierenden Flächen obliegt dem Auftraggeber. Zusätzliche Arbeiten unsererseits werden nach gültigem Tarif abgerechnet. Arbeiten in geschlossenen Räumen setzen ausreichende Lüftungsmöglichkeiten sowie die Abwesenheit von Zündquellen voraus.

7. Wartezeiten und Behinderungen

Nicht durch uns verschuldete Wartezeiten und Verzögerungen (z. B. durch parkende Fahrzeuge oder Witterungsbedingungen) werden gemäss geltenden Tarifen verrechnet. Bei erneuter Anfahrt entstehen zusätzliche Installationskosten.

8. Material

Es kommen die in der Offerte aufgeführten Materialien zur Anwendung. Abweichende Wünsche des Auftraggebers werden nach aktueller Preisliste berechnet.

9. Gewährleistung

Der Untergrund muss trocken, staub-, öl-, fett- und salzfrei sein. Die Gewährleistung beginnt spätestens mit der provisorischen Abnahme oder der ersten Nutzung des Objekts. Jegliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Besondere Bedingungen oder Anforderungen für spezielle Untergründe (z. B. Beton, Naturstein, Kunststoff) müssen vertraglich festgehalten werden.

10. Ausschluss der Gewährleistung

• Lufttemperatur unter 5° C

• Relative Luftfeuchtigkeit über 75 %

• Nichtentfernung von Salzrückständen

• Feuchte Belagsoberflächen

• Markierungsarbeiten während der Wintermonate (November – März)

• Schäden durch Schneepflüge, Spikesreifen oder andere aussergewöhnliche

Belastungen

11. Zahlung

Für alle Kunden beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage netto.

12. Foto- und Referenznutzung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Viavisuell Tadic Fotos oder Videoaufnahmen der ausgeführten Markierungsarbeiten (z. B. Parkplätze, Bodenmarkierungen, Flächen) zu Referenz- und Werbezwecken verwenden und veröffentlichen darf, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbemitteln. Es werden dabei keine identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht.

bottom of page